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Departement Klinische Forschung

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Versicherungsschutz für Studenten, Gäste und freiwillige Mitarbeiter (ohne Lohn)

Studenten

Immatrikulierte der Universität sind subsidiär gegen Unfall versichert. Die Unfallversicherung der Studierenden muss in ihrer obligatorischen Krankenpflegeversicherung eingeschlossen sein.

Merkblatt Versicherungen Studierende

Mitarbeitende ohne Gehalt und Gäste

Mitarbeitende ohne Gehalt und Gäste (z.B. Gaststudenten, Schnupperlehrlinge und Schüler, die in den Ferien ein Labor besuchen) müssen der Univerwaltung vorangemeldet werden.

Die Laborleiter sind verantwortlich, dass diese Regelung eingehalten wird. Die entsprechende Meldung kann via Intranet direkt vorgenommen werden:

Meldung Unfall Nichtbesoldete

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